Änderung der Bankverbindung

Wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat, so teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Nur wenn Ihre aktuelle Bankverbindung aktenkundig ist, ist sichergestellt, dass Zahlungen Ihrer Entschädigungsbehörde Sie auch erreichen.

Sie können hierzu die nachfolgenden Formulare herunter laden und verwenden.

Bitte beachten Sie, dass unbedingt beide Formulare (Mitteilung und Ermächtigungserklärung gegenüber der Bank) im Original vollständig ausgefüllt und durch Sie selbst bzw. Ihre Bank unterzeichnet an Ihre Entschädigungsbehörde übersandt werden müssen. Eine Übermittlung per email oder Telefax reicht nicht aus!

Hinweis: bedingt durch die DV-technische Auszahlung der Renten kann es bis zu vier Wochen dauern, bis die Zahlungen auf die neue Bankverbindung umgestellt werden können. 

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