Lebensbescheinigungen für BEG-Rentenempfänger

Die Lebensbescheinigungen für BEG-Rentenempfänger mit Wohnsitz im außereuropäischen Ausland (außer Israel) werden Anfang Juni 2022 versandt.

Wegen der auch in diesem Jahr mit der Coronakrise verbundenen Beschränkungen gelten folgende Erleichterungen:

  1. Der Termin für die Rücksendung der Lebensbescheinigung wurde auf den 31.10.2022 verlängert.
     
  2. Das Formular kann ausnahmsweise auch von folgenden Personen / Organisationen beglaubigt werden:
    • Ihrem behandelnden Arzt
    • einer jüdischen Selbsthilfeorganisation
    • bei Heimbewohnern durch die Heimleitung

Bitte beachten Sie:  Der Arzt bzw. die Organisation muss durch Stempelaufdruck ausgewiesen werden.

Rentenempfänger mit Wohnsitz in einem dieser Länder, die ihre Lebensbescheinigung bis zum 30.06.2021 nicht erhalten haben, können das Formular hier herunterladen oder die Übersendung des Formulars unmittelbar bei der Entschädigungsbehörde beantragen. Dies kann schriftlich, per Telefax oder auch per eMail erfolgen.

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