Lebensbescheinigungen für BEG-Rentenempfänger

Die Lebensbescheinigungen für BEG-Rentenempfänger mit Wohnsitz im außereuropäischen Ausland (außer Israel) werden Anfang Juni 2023 versandt.

Es gelten weiterhin folgende Erleichterungen:

  1. Der Termin für die Rücksendung der Lebensbescheinigung wurde auf den 31.10.2023 verlängert.
     
  2. Das Formular kann ausnahmsweise auch von folgenden Personen / Organisationen beglaubigt werden:
    • Ihrem behandelnden Arzt
    • einer jüdischen Selbsthilfeorganisation
    • bei Heimbewohnern durch die Heimleitung

Bitte beachten Sie:  Der Arzt bzw. die Organisation muss durch Stempelaufdruck ausgewiesen werden.

Rentenempfänger mit Wohnsitz in einem dieser Länder, die ihre Lebensbescheinigung bis zum 30.06.2023 nicht erhalten haben, können das Formular hier herunterladen oder die Übersendung des Formulars unmittelbar bei der Entschädigungsbehörde beantragen. Dies kann schriftlich, per Telefax oder auch per eMail erfolgen.

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