Ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalt, Medikamente

Zur Behandlung des/der als verfolgungsbedingt anerkannten Leiden(s) werden die erforderlichen Kosten erstattet für:

1) die notwendige ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung sowie die Versorgung mit Arznei- und anderen Heilmitteln

2) die notwendige und angemessene Ausstattung mit Zahnersatz sowie mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln sowie Kleider- und Wäscheverschleiß

3) die notwendige Diätverpflegung

1) Kosten für die notwendige ärztliche und zahnärztliche Behandlung sowie die Versorgung mit Arznei- und anderen Heilmitteln:

Die Anträge sind bei der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (in Israel beim Office for Personal Compensation from Abroad - OPC) einzureichen. Es sind die quittierten Originalrechnungen und sonstigen Belege beizufügen.

Die Arztrechnungen müssen den Namen des Antragstellers, die genaue Bezeichnung der behandelten Leiden sowie jede einzelne Leistung mit Angabe des hierfür berechneten Betrages enthalten.

Die quittierten Rezepte müssen außer dem Namen des Antragstellers auch die genaue Bezeichnung, die Menge und den Preis der einzelnen Medikamente ausweisen. Ferner ist die ärztliche Verordnung beizufügen. In Italien und Frankreich müssen die Rezepte außerdem mit den Vignetten der Medikamente versehen sein.

Die Rechnungen sollen möglichst für längere Zeiträume - mindestens vierteljährlich - zusammengefasst werden. Davon unabhängig sollen Erstattungsanträge nur gestellt werden, , wenn der geltend gemachte Betrag einen Wert von Euro 200 erreicht hat. Die Erstattung soll jedoch spätestens innerhalb eines Jahres beantragt werden.

Wichtig: Der Beginn einer Krankenhausbehandlung ist der Entschädigungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

2) Kosten für die notwendige und angemessene Ausstattung mit Zahnersatz sowie mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln sowie Kleider- und Wäscheverschleiß

Zahnersatz: Eine vorherige Zustimmung der Entschädigungsbehörde ist zwar nicht erforderlich, dennoch empfiehlt sich eine vorherige Anfrage, ob und ggfs. in welchem Umfang die Kosten erstattet werden können. Der Anfrage ist ein detaillierter Kostenvoranschlag mit aktuellem Zahnstatus beizufügen.

Der Erstattungsantrag ist über die deutsche Auslandsvertretung bzw. in Israel über das OPC einzureichen, außer wenn bereits eine vorherige Anfrage erfolgt ist, dann soll der Antrag unmittelbar bei der Entschädigungsbehörde gestellt werden.

Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel: Erstattungsanträge sind unmittelbar bei der zuständigen Entschädigungsbehörde zu stellen.

Ein (formloser) Antrag auf vorherige Zustimmung ist erforderlich, soweit insgesamt ein Betrag von 1000,- €  überschritten wird. Dem Antrag ist die ärztliche Verordnung und ein detaillierter Kostenvoranschlag beizufügen.

3) Mehrkosten für Diätverpflegung

Erstattungsanträge sind unmittelbar bei der zuständigen Entschädigungsbehörde zu stellen. Die schriftliche Verordnung der besonderen Kost durch den behandelnden Arzt ist beizufügen. Sie muss konkrete Angaben über die zu beachtende Diät enthalten. Allgemeine Vordrucke oder Hinweise reichen nicht aus.

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