Änderung der Anschrift

Wenn sich Ihre Anschrift geändert hat, so teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Nur wenn Ihre aktuelle Anschrift aktenkundig ist, ist sichergestellt, dass wichtige Schreiben Ihrer Entschädigungsbehörde Sie auch erreichen.

Sie können hierzu das nachfolgende Formular herunter laden.

Bitte beachten Sie, dass dies im Original und durch Sie selbst unterzeichnet an Ihre Entschädigungsbehörde übersandt werden muss. Eine Übermittlung per email oder Telefax reicht nicht aus!

Hinweis: Falls Ihre Entschädigungsleistungen per Scheck gezahlt werden, müssen Sie unbedingt Ihre vollständige Postanschrift angeben. Eine c/o-Angabe als Adresse ist unzulässig.

Nach oben