Rentenerhöhung ab 1. Dezember 2023

Mit der Änderungsverordnung zum Bundesentschädigungsgesetz (BEG) sollen die sich aus dem Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung- und versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBV AnpÄndG 2023/2024) vom 22.Dezember 2023 (BGBl. 1 Nr. 414) ergebenden Erhöhungen der Dienst- und Versorgungsbezüge der Bundesbeamten auf die Entschädigungsrenten für NS- Verfolgte nach dem BEG übertragen werden.

Die Entschädigungsrenten für NS-Verfolgte nach dem BEG werden rückwirkend ab dem 1. Dezember 2023 um 11,3 % erhöht. Dies betrifft insbesondere die Entschädigungsrenten für einen Schaden an Leben, an Körper oder Gesundheit sowie für einen Schaden im beruflichen Fortkommen. Das Bundeskabinett hat die vom Bundesminister der Finanzen vorgelegte Regierungsverordnung am 7. Februar 2024 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes erfolgte in der Sitzung am 22. März 2024 (Bundesrats-Drucksache 63/24 und Beschluss 63/24 (Beschluss)). Die Erhöhung der Entschädigungsrenten für NS-Verfolgte nach dem BEG wird mit der Verkündigung der vorgenannten Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt wirksam. Die Verkündung wird frühestens ab Mitte April 2024 erwartet.

 

Im Vorgriff auf die geplante Regierungsverordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes erfolgt die Rentenerhöhung zum 01. April 2024. Die Auszahlungen für April 2024 sehen neben der erhöhten monatlichen Rente auch einen einmaligen Nachzahlungsbetrag für die Zeit ab 01. Dezember 2023 vor. Die Auszahlungen stehen dabei aufgrund rechtlicher Vorgaben erst unter einem Vorbehalt, der jedoch mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung zum BEG automatisch entfällt.

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