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Landesamt für Finanzen - Amt für Wiedergutmachung
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Amt für Wiedergutmachung
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Amt für Wiedergutmachung in Saarburg

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Ihr Recht auf Informationszugang

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Hier geht es zur Transparenz-Plattform.

Aktuelles

07.06.2018

Lebensbescheinigungen für BEG-Rentenempfänger

Die Lebensbescheinigungen für BEG-Rentenempfänger mit Wohnsitz im außereuropäischen Ausland (außer Israel) werden zu Zeit Tagen versandt.Rentenempfänger mit Wohnsitz in einem dieser Länder, die ihre Lebensbescheinigung bis zum...

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13.01.2015

Lineare Erhöhung der BEG-Renten

Die Entschädigungsrenten nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) werden in Anlehnung an die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge des Bundes rückwirkend zum 01.08.2014 um 5% erhöht.

Die Auszahlung der erhöhten...

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01.09.2014

Auflösung des Amtes für Wiedergutmachung in Saarburg

Im Rahmen einer Reform der Finanzverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz wird das Amt für Wiedergutmachung in Saarburg mit Wirkung zum 01.09.2014 aufgelöst und in das neu errichtete Landesamt für Finanzen integriert.

Das Amt für...

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