Amt für Wiedergutmachung in Saarburg
Ihr Recht auf Informationszugang
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
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Aktuelles
Die Lebensbescheinigungen für BEG-Rentenempfänger mit Wohnsitz im außereuropäischen Ausland (außer Israel) werden zu Zeit Tagen versandt.Rentenempfänger mit Wohnsitz in einem dieser Länder, die ihre Lebensbescheinigung bis zum...

Die Entschädigungsrenten nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) werden in Anlehnung an die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge des Bundes rückwirkend zum 01.08.2014 um 5% erhöht.
Die Auszahlung der erhöhten...

Im Rahmen einer Reform der Finanzverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz wird das Amt für Wiedergutmachung in Saarburg mit Wirkung zum 01.09.2014 aufgelöst und in das neu errichtete Landesamt für Finanzen integriert.
Das Amt für...
